@Roxy,
jetzt frage ich mich schon, ob die von Dir zitierte Seite nicht bereits selbst abmahnfähig wäre.
Mögliche Gründe:
a) der Hinweis auf die Copyrightvorstellung des Anbieters bei Deep Links ist zu versteckt. Insbesondere habe ich die nach dem Lesen der Konditionen die Befürchtung, dass der Anbieter sich veranlasst fühlen könnte, bereits beim Anklicken eines der Bilder einen zustandegekommenen Kaufvertrag zu reklamieren. Die Kommerzialität muss nach meiner Kenntnis klar und deutlich auf der Startseite kenntlich gemacht werden, und zwar ohne, dass ein Anwender groß scrollen oder gar eine Seite tiefer gehen muss, ohne die Information zu finden.
b) Es fehlt ein korrektes Impressum. Da es sich um eine Bildagentur handelt, ist m.E. Gewerblichkeit gegeben (im Unterschied zur Freiberuflichkeit der Tätigkeit des Anbieters als Photojournalist). Und bei Gewerblichkeit sind abhängig von der Rechtsform einige Formalien im Webimpressum zu beachten, die auf der Seite fehlen. Aber Unvollständigkeit ist m.E. in jedem Fall gegeben.
Also Anwälte vor...
