Tamara schrieb:
Es bringt meiner Meinung nach nichts wenn von Philosophen, Verfassungsrechtlern usw. dargelegt wird welche Empfindung eine Uniform nun theoretisch auslösen könnte - wenn das gemeine Volk den Streifenpolizisten mit langer Rockerfrisur und Rock einfach lächerlich findet.
Heftiges Kopfnicken.
Tamara, du bringst mein Problem auf den Punkt.
Sicher kann man sich dem Problem auch mit Zitatorgien von berühmten und für Fachleute vielsagenden Namen nähern, aber mich interessiert der Praxisaspekt mehr.
Das BVerwG hat meiner Einschätzung nach so nebenher eine praktikable Grenzziehung probiert. Aber (weil es nicht sein Thema war) nichts dazu gesagt, was das für transidente Menschen praktisch bedeutet. Die Grenzlinie läuft irgendwo zwischen den Polen "Selbstverwirklichung" und "Repräsentant des Staates". Aber wo?
Es freut mich von so weiser Seite Zustimmung zu ernten ;-)
Michelle hat natürlich genauso recht, vor allem im theorethischen Bereich, den ich normalerweise sehr schätze. Nur ich fürchte bei diesem speziellen Thema wird es schwierig die Theorie und Praxis rasch auf einen Nenner zu bringen.
Es geht sehr oft um diese Grenzziehung, wann den Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine höhere Priorität einzuräumen ist. Ich beschäftige mich beruflich bedingt fast täglich damit, zum Glück in weniger dramatischen Fällen.
Ein aktuelles Beispiel: Ich erstelle einen Produktkatalog. Um das Firmenteam möglichst gut und "menschlich" zu präsentieren sollten Fotos der Mitarbeiter abgedruckt werden. Als Arbeitgeber habe ich nun Interesse an guten Fotos meiner Mitarbeiter. Kann ich das von ihnen (gegen ihren Willen) verlangen? Wohl nicht, denn sie sind ja nicht als Models sondern als Büro-Mitarbeiter beschäftigt. Kann ich einer Mitarbeiterin nahelegen doch zum Fototermin etwas nettes anzuziehen? Wohl auch nicht. Kann dasselbe ein Nobelrestaurant von den Mitarbeiterinnen verlangen? Ganz sicher, schließlich steht und fällt das Restaurant mit dem guten Auftreten der Mitarbeiter...
Solche Problemstellungen bzw. Konflikte sind wohl ein endloses Betätigungsfeld für Rechtsexperten und Philosophen.
NUR: In der Praxis wird man sich (Arbeitnehmer und -geber) entweder auf eine gemeinsame Line einigen oder man wird sich trennen. Denn für keine Seite ist es auf Dauer angenehm auf eigene Interessen zu verzichten, egal welche Interessen in der Rechtstheorie gerade als wichtiger eingestuft wurden.