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Autor Thema: Dürfen uniformierte Polizisten im Job crossdressen?  (Gelesen 1686 mal)
MichelleSarah
Frollein Valentin
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« Antwort #15 am: 05. April 2007, 19:21:54 »

Heftiges Kopfnicken.
Tamara, du bringst mein Problem auf den Punkt.

(...)

Die Grenzlinie läuft irgendwo zwischen den Polen "Selbstverwirklichung" und "Repräsentant des Staates". Aber wo?

Jaja, die Rechtspositivistin nun wieder...  Roll Eyes  Grin

Die "Grenzlinie" -jedenfalls näherungsweise- mag man in der Diskussion erschließen können, falls man sich dann doch verfassungsrechtlicher Dogmatik und ein wenig den komischen Namen mit den wichtigen zitierfähigen Sätzen öffnen möchte... Eine bloße Textexegese einer BVerwG-Entscheidung wird nämlich alleine nicht weiterhelfen...  Tongue

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Tamara
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tg_tamara82
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« Antwort #16 am: 05. April 2007, 19:37:23 »

Tamara schrieb:
Zitat
Es bringt meiner Meinung nach nichts wenn von Philosophen, Verfassungsrechtlern usw. dargelegt wird welche Empfindung eine Uniform nun theoretisch auslösen könnte - wenn das gemeine Volk den Streifenpolizisten mit langer Rockerfrisur und Rock einfach lächerlich findet.
Heftiges Kopfnicken.
Tamara, du bringst mein Problem auf den Punkt.

Sicher kann man sich dem Problem auch mit Zitatorgien von berühmten und für Fachleute vielsagenden Namen nähern, aber mich interessiert der Praxisaspekt mehr.
Das BVerwG hat meiner Einschätzung nach so nebenher eine praktikable Grenzziehung probiert. Aber (weil es nicht sein Thema war) nichts dazu gesagt, was das für transidente Menschen praktisch bedeutet. Die Grenzlinie läuft irgendwo zwischen den Polen "Selbstverwirklichung" und "Repräsentant des Staates". Aber wo?

Es freut mich von so weiser Seite Zustimmung zu ernten ;-)

Michelle hat natürlich genauso recht, vor allem im theorethischen Bereich, den ich normalerweise sehr schätze. Nur ich fürchte bei diesem speziellen Thema wird es schwierig die Theorie und Praxis rasch auf einen Nenner zu bringen.

Es  geht sehr oft um diese Grenzziehung, wann den Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine höhere Priorität einzuräumen ist. Ich beschäftige mich beruflich bedingt fast täglich damit, zum Glück in weniger dramatischen Fällen.

Ein aktuelles Beispiel: Ich erstelle einen Produktkatalog. Um das Firmenteam möglichst gut und "menschlich" zu präsentieren sollten Fotos der Mitarbeiter abgedruckt werden. Als Arbeitgeber habe ich nun Interesse an guten Fotos meiner Mitarbeiter. Kann ich das von ihnen (gegen ihren Willen) verlangen? Wohl nicht, denn sie sind ja nicht als Models sondern als Büro-Mitarbeiter beschäftigt. Kann ich einer Mitarbeiterin nahelegen doch zum Fototermin etwas nettes anzuziehen? Wohl auch nicht. Kann dasselbe ein Nobelrestaurant von den Mitarbeiterinnen verlangen? Ganz sicher, schließlich steht und fällt das Restaurant mit dem guten Auftreten der Mitarbeiter...

Solche Problemstellungen bzw. Konflikte sind wohl ein endloses Betätigungsfeld für Rechtsexperten und Philosophen.
NUR: In der Praxis wird man sich (Arbeitnehmer und -geber) entweder auf eine gemeinsame Line einigen oder man wird sich trennen. Denn für keine Seite ist es auf Dauer angenehm auf eigene Interessen zu verzichten, egal welche Interessen in der Rechtstheorie gerade als wichtiger eingestuft wurden.
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MichelleSarah
Frollein Valentin
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« Antwort #17 am: 05. April 2007, 20:17:42 »

Nur ich fürchte bei diesem speziellen Thema wird es schwierig die Theorie und Praxis rasch auf einen Nenner zu bringen.

Nun, hier liegt mein Versuch: Wer die Rechtssprechung (vorwiegend des Bundesverfassungsgerichts, eventuell des europäischen Schiedgerichts (zumeist EuGH genannt; hier haben wir etwa Schiedssprüche -zumeist Urteile genannt- zu Transsexualität und Fragen des Arbeitsrechts)) kennt und sich ein wenig mit der Lehre und Literatur beschäftigt, kann letztlich auch recht genau die genannte "Grenzlinie" beschreiben, die u.a. das BVerwG ein Stückchen weit aufzeigt... Tamaras Einigung durch "gemeinsame Linie" ist sicher immer vorzugswürdig; für einen eventuell anstehenden Prozess oder das Vorhaben an sich kann man aber sein persönliches Risiko theoretisch schon auch einigermaßen gut einschätzen... Für eine solche Diskussion wäre es lediglich nicht einfach, alle denkbar möglichen Fallgruppen hinreichend auszudifferenzieren...

Grüßle

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« Antwort #18 am: 05. April 2007, 20:48:37 »

Abseits aller rechtstheoretischen und philosophischen Gedanken meine ich, dass man sich zuerst über den Sinn des Uniformtragens klar werden sollte.

Bei Polizisten könnte man glauben, dass dies der Ausstrahlung von Autorität dienen soll. Wie erklärte sich dies dann aber bei Hotelpagen oder Rathauspförtnern?

Nein, viel eher glaube ich, dass dies ein Symbol für die Gruppenzugehörigkeit ist. Man ist eben nicht mehr Herr Müller, sondern bestenfalls noch Herr Müller, der Polizist, wenn nicht gar nur noch der Polizist mit der Dienstnummer 4711.

Wenn man sich artverwandte Szenen ansieht, kommt man schnell noch auf andere Aspekte. Warum tragen alle Unternehmensberater dieser Welt den gleichen Anzug, die gleiche Frisur? (kleine Anekdote hierzu: Ein Freund von mir, bei McKinsey arbeitend, trug einmal einen recht konservativen dunkelbraunen Anzug. Er wurde von seinem Chef gefragt, ob er tatsächlich als Kanarienvogel beim Kunden einlaufen wolle). Das Tragen angepasster Kleidung bedeutet Unterwerfung in das, was die Welt als "angemessen" bezeichnet. Es demonstriert, dass man bereit ist, die für diese Tätigkeit geltenden (ungeschriebenen) Regeln zu akzeptieren, sich ihnen zu unterwerfen.

Ein unrasierter Banker demonstriert Aufsässigkeit - vielleicht genauso wie ein rasierter Werbemann (nicht ganz ernst gemeinter Nachsatz).

Also:
Uniformität bedeutet Unterwerfung in das System, Anerkennung der Regeln. Das Ausleben von Individualtät würde diesem Zweck diametral entgegenwirken. Die Infragestellung seines eigenen Geschlechtes ist eine höchst individuelle Angelegenheit. Bei aller Sympathie für T-Menschen (wäre ich sonst aktiver Teilnehmer in diesem Forum?) vermag ich keine Rechtfertigung erkennen, diese höchstpersönliche Angelegenheit im Dienst einer gemeinschaftlichen Truppe zur Schau zu stellen.

Polizisten, deren offizielles Geschlecht männlich ist, sollten sich als Mann, die anderen als Frau kleiden (müssen).

Soweit die Meinung vn Cyrano,
der es auch nicht gut fände, wenn einzelne Bauern beim Schachspiel ein Röckchen trügen - bis dann endlich der Feierabend da ist, wo der Mensch wieder zum Individuum wird...
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MichelleSarah
Frollein Valentin
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« Antwort #19 am: 05. April 2007, 21:04:53 »

... der es auch nicht gut fände, wenn einzelne Bauern beim Schachspiel ein Röckchen trügen - ...

Dazu gibt es eine sogar eine theoretische Diskussion...

Was ist, wenn der Bauer zur Dame wird:

http://www.transtreff.de/viewtopic.php?t=975&start=0

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Tamara
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tg_tamara82
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« Antwort #20 am: 06. April 2007, 08:33:58 »

@Cyrano: dem stimme ich zu 100% zu Wink
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Tags: Uniform  Beamte  BVerwG  Urteil 
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