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TanjaK
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« am: 24. November 2006, 14:37:22 » |
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Der Rechtsstreit zwischen der Autorin Tanja Krienen und dem SPIEGEL-Journalist Henryk M. Broder wird nun vor dem Dortmunder Landgericht verhandelt. Broder hatte den transsexuellen Hintergrund der Frau fortgesetzt über einen Zeitraum von 15 Monaten mit drastischen Schmähungen thematisiert, sodass diese eine Unterlassung seiner Äußerungen anstrebt. Die Verhandlung findet am 13. Dezember 2006, 11. 00 Uhr, vor dem Dortmunder Landgericht, Kaiserstraße 34, statt. Das persönliche Erscheinen der Beteiligten wurde von der Staatsanwaltschaft angeordnet. Weitere Informationen http://www.campodecriptana.de oder 0160/92778125
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Konstanze
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saufen gegen Rechts
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« Antwort #1 am: 24. November 2006, 14:39:30 » |
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Da sind beide *********
aber das Broder Krienen wegen ihren TS sein angreift, find ich absolut daneben.
Übrigens ist Broder freier Jornalist.
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TanjaK
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« Antwort #2 am: 24. November 2006, 15:14:28 » |
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Was sind beide? Broder ist sicher ein "freier Journalist", nur ist er als SPIEGEL-Mensch meistens bekannt. Schreibe ich explizid "Die Jüdische", unterstellt man mir "Antisemitismus". Das geht schnell. Besonders, wenn man es mit Broder zu tun hat. TK
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Konstanze
Forennutzer/in
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saufen gegen Rechts
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« Antwort #3 am: 24. November 2006, 15:24:54 » |
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wenns ich auschreiben wollte, hätts ich gemacht.
ich habe von euch beiden genügend gelesen und Stufe eurer beider Veröffentlichungen als "Geistiges Gewichse" ein. (zur Erinnerung, das habe ich dir schon vor ca. 2-3 jahren mal bei Heise.de geschrieben.)
Und wie wärs, wenn du Broder einfach als Jornalist bezeichnest. Es ist doch egal, welche Religion oder Abstammung er hat.
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MichelleSarah
Frollein Valentin
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[♫♪©®]Pointenpolizei & Sonderfrau![/♫♪©®]
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« Antwort #4 am: 24. November 2006, 15:43:50 » |
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Ähm Tanja,
wenn ich Namen und Text richtig zuordne, Du hast Dich ja hier nirgends vorgestellt: Rate ich richtig, daß es sich um einen Eintrag in eigener Sache handelt? Falls ja: Was soll uns diese -an sich inhaltsleere- Prozessankündigung (die von querverwiesener Stelle nach hier kopiert wurde) denn bitte mitteilen?
Michelle+++
P.S.: Wenn wir schon bei in Ersteintrag querverwiesener Seite sind... Und beim Rechtlichen... Auf dieser Seite finde ich eine mich betreffende Urheberrechtsverletzung... Also bitte ich um gesetzmäßiges Handeln und Mitteilung, wohin ich die Rechnung für nun einen mehr als ein halbes Jahr genutzten Text (Gedicht) von mir senden soll...
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Die meisten Denker schreiben schlecht, weil sie uns nicht nur ihre Gedanken, sondern auch das Denken der Gedanken mitteilen. (Nietzsche)
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mascha
Bissig
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« Antwort #5 am: 24. November 2006, 16:13:45 » |
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Das persönliche Erscheinen der Beteiligten im Hauptverfahren wird von der Staatsanwaltschaft ja auch so oft angeordnet... können wir ansonsten die glücklicherweise Unbeteiligten dieses Forums unbeteiligt und mithin auch glücklich lassen?
PS: Wo Diskriminierung drauf steht, sollte auch Diskriminierung drin sein.
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« Letzte Änderung: 24. November 2006, 16:55:38 von mascha »
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Claudia
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« Antwort #6 am: 24. November 2006, 16:23:51 » |
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...als juristisch völlig ungebildete habe ich da mal eine Frage am Rande: kann ein Prozeßbeteiligter - hier die Staatsanwaltschaft - das persönliche Erscheinen anordnen, oder ist sowas Sache des Gerichts?
Die Einmischung zu entschuldigen, bittet Claudia
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Nur selten ist die Natur eindeutig
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Beate
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« Antwort #7 am: 24. November 2006, 16:43:33 » |
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... Besonders, wenn man es mit Broder zu tun hat. ...
Tanja, ich hatte auch unabhängig von Deinem Konflikt den Eindruck, dass mit Herrn Broder nicht immer gut Kirschen essen sein könnte, auch bevor ich von Dir überhaupt wußte. Dies das eine. Jetzt aber mal ne Frage: was möchtest Du erreichen? Dass möglichst viele Dich bei dem Prozess besuchen? Transvestiten en_femme ;-) ? Oder Trollpunten als Zeugen? Für welche Seite?
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« Letzte Änderung: 24. November 2006, 16:46:06 von beate_r »
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Viele liebe Grüße
Beate
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mascha
Bissig
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« Antwort #8 am: 24. November 2006, 16:54:49 » |
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...als juristisch völlig ungebildete habe ich da mal eine Frage am Rande: kann ein Prozeßbeteiligter - hier die Staatsanwaltschaft - das persönliche Erscheinen anordnen, oder ist sowas Sache des Gerichts?
Die Einmischung zu entschuldigen, bittet Claudia
Mein Beitrag oben war vielleicht etwas missverständlich... also zur Klärung: Kommt es zu einer Hauptverhandlung, ordnet natürlich nicht die Staatsanwaltschaft, sondern das Gericht an, wer anwesend zu sein hat. Der Angeklagte hat, von wenigen Außnahmen abgesehen, immer anwesend zu sein.
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Jula
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« Antwort #9 am: 24. November 2006, 17:10:36 » |
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Hi, ich will nicht oberschlau sein, Mascha, aber wer sagt denn, dass es sich um ein Strafverfahren handelt? Tanja schreibt von sich in der dritten Person: sodass diese eine Unterlassung seiner Äußerungen anstrebt. ... Während es bei einem Strafverfahren obligatorisch ist, dass die "Beteiligten" die dann "Angeklagte" oder "Zeugen" heißen anwesend sind (und es nicht extra angeordnet werden muss, ist das bei einem Zivilrechtstreit anders. Dort kann man üblicherweise den Kram auch von Anwält/innen erledigen lassen, ohne selbst hinzumüssen. Wenn wir die kleine, irreführende Schleife mit der Staatsanwaltschaft mal rauslassen, dann will uns Tanja sagen, dass sie einen Zivilrechtsstreit gegen Herrn Broder führt, bei dem das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet ist. Recht so? Jula
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Meine Site: http://www.julaonline.de/"Es gibt schreckliche Versuchungen und es erfordert Kraft und Mut, ihnen nachzugeben." Oscar Wilde
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mascha
Bissig
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« Antwort #10 am: 24. November 2006, 17:24:05 » |
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Hi, ich will nicht oberschlau sein, Mascha, aber wer sagt denn, dass es sich um ein Strafverfahren handelt? Tanja schreibt von sich in der dritten Person: sodass diese eine Unterlassung seiner Äußerungen anstrebt. ... Während es bei einem Strafverfahren obligatorisch ist, dass die "Beteiligten" die dann "Angeklagte" oder "Zeugen" heißen anwesend sind (und es nicht extra angeordnet werden muss, ist das bei einem Zivilrechtstreit anders. Dort kann man üblicherweise den Kram auch von Anwält/innen erledigen lassen, ohne selbst hinzumüssen. Wenn wir die kleine, irreführende Schleife mit der Staatsanwaltschaft mal rauslassen, dann will uns Tanja sagen, dass sie einen Zivilrechtsstreit gegen Herrn Broder führt, bei dem das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet ist. Absolut zutreffend, aber: die Schleife mit der StA ist ja nunmal da... da sich die Sache vor einem Landgericht abspielt, könnte es also eigentlich nur um eine Beschwerde oder Berufung gehen... wobei ich mich bei einer Beleidigung frage, wie der Geschädigte (=Zeuge) Berufung einlegen sollte... So oder so bleibt eines unumstritten: der Ursprungsbeitrag ist diesbezüglich einfach wirr... 
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« Letzte Änderung: 24. November 2006, 17:28:04 von mascha »
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MichelleSarah
Frollein Valentin
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« Antwort #11 am: 24. November 2006, 17:26:58 » |
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... frage, wie das Geschädigte (=Zeuge) Berufung einlegen sollte... Das war jetzt aber ein Tipfehler, oder? Nicht, daß Du auch noch 'ne Klage abbekommst..!?  La Valentina+++
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mascha
Bissig
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« Antwort #12 am: 24. November 2006, 17:27:36 » |
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Uhm, in der Tat... wobei man sich bei manchen Tippfehlern wirklich wundert...  EDIT: ah richtig, ich hatte erst "das 'Opfer'" geschrieben, besann mich dann aber eingedenk des konkreten Falls eines besseren...
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Jula
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« Antwort #13 am: 24. November 2006, 17:33:24 » |
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Hey, wir rob(b)en und scheinbar so langsam an das Geschehen heran. Textanalyse hilft Der Rechtsstreit ... wird nun vor dem Dortmunder Landgericht verhandelt. NUN! Also war er vorher woanders! An einem Amtsgericht. Und da das persönliche Erscheinen angeordnet ist, tippe ich auf ein Hauptsacheverfahren in 2. Instanz. In einer Beschwerdesache, würde man sich eher nicht mit den Parteien rumzerren. Also: Berufung! Komisch, das nicht erwähnt wird, wie das erstinstanzliche Verfahren ausgegangen ist. riddling Julchen
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mascha
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« Antwort #14 am: 24. November 2006, 17:38:35 » |
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Ja, der Fall bleibt spannend...  Bleibt immer noch die Frage nach der Berufung... ob Herr Broder wohl in die nächste Instanz gegangen ist? Ich bin ehrlich gesagt schon etwas verwundert, dass er überhaupt verurteilt wurde... könnte eventuell ein Privatklageverfahren betrieben worden sein, und daher TK in Berufung gegangen sein? Eventuell wegen eines zu milden Strafmaßes? PS: Aber auch bei Hauptsacheberhandlungen in 2. Instanz ordent die StA nichts an  edit: Die Formulierung "Der Rechtsstreit zwischen der Autorin Tanja Krienen und dem SPIEGEL-Journalist Henryk M. Broder" könnte natürlich auch darauf hinweisen, dass es sich doch um eine Zivilsache (=Unterlassungsklage) handelt, nämlich den Rechtsstreit "Krienen ./. Broder"... 
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« Letzte Änderung: 24. November 2006, 17:42:32 von mascha »
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