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Autor Thema: TV erstochen  (Gelesen 3163 mal)
Lydia
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« am: 02. Juni 2008, 20:22:46 »

Ein 30-jähriger Mann aus Essen musste offenbar sterben, weil er sich als Frau ausgegeben hatte. Der mutmaßliche Täter, ein 16-Jähriger, erstach den als Frau verkleideten Mann, nachdem die beiden zuvor geflirtet hatten.

http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/nrw/art1544,274263
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Cause it's a bittersweet symphony, this life
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Konstanze
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« Antwort #1 am: 02. Juni 2008, 20:26:14 »

selber schuld kann man da nur sagen.

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Jennifer Anson
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« Antwort #2 am: 02. Juni 2008, 20:31:22 »

selber schuld kann man da nur sagen.



Seh ich genauso, wer mit dem Feuer spielt kann darin umkommen ... Da habe ich kein Mitleid.
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seamstress
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seamstress88
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« Antwort #3 am: 02. Juni 2008, 22:31:12 »

Auch wenn das Opfer mit dem Feuer gespielt hat, so weigere ich mich doch, das Töten eines Menschen mit einem Schulterzucken abzutun, geschweige denn dies zu rechtfertigen. Mir tut er Leid.
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Everyone was terrified of Doug. I've seen grown men pull their own heads off rather than see Doug. He used sarcasm. He knew all the tricks - dramatic irony, metaphor, bathos, puns, parody, litotes and... satire. He was vicious.
Jennifer Anson
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« Antwort #4 am: 02. Juni 2008, 22:34:22 »

Auch wenn das Opfer mit dem Feuer gespielt hat, so weigere ich mich doch, das Töten eines Menschen mit einem Schulterzucken abzutun, geschweige denn dies zu rechtfertigen. Mir tut er Leid.

Für mich sind das zwei paar Schuhe:

Der Täter, dessen Tat absolut falsch ist und wofür es auch keine Entschuldigung gibt.

Das Opfer, dass (wenn man dem Artikel trauen darf) diese Situation absolut selbst verschuldet und provoziert hat.

In diesem speziellen Fall habe ich mit keinem der Beiden Mitleid.
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Polly
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Kleene_Polly
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« Antwort #5 am: 02. Juni 2008, 22:37:46 »

Natürlich ist es nicht in Ordnung einen anderen Menschen so zu täuschen und in diesem Falle vor allem jemanden so mit seiner eigenen Homophobie zu konfrontieren. Man kann zudem nie wissen, wie der Gegenüber reagiert. Dass jemand gleich mit einem Küchenmesser auf einen losgeht, damit rechnet man allerdings auch nicht wirklich.
Er tut mir irgendwie Leid... auf der anderen Seite war es auch nicht ok von ihm, den Jungen so hinters Licht zu führen. Für einen Flirt ist es noch in Ordnung, aber da beide intim miteinander werden wollten wäre eine Erklärung wohl fällig gewesen finde ich...
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Jennifer Anson
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« Antwort #6 am: 02. Juni 2008, 22:39:23 »

Insbesondere, wenn es der Tatsache entsprechen sollte, dass er weg wollte und sie ihn daran gehindert hat !!!
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MichelleSarah
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« Antwort #7 am: 02. Juni 2008, 22:54:28 »

Öhm...

Alles klar, soweit..? Rechtfertigen wir hier im Forum nun sinnlose Tötungshandlungen..?

Das kann ja so wohl nicht ganz richtig sein...

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Christa-Rheya
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« Antwort #8 am: 02. Juni 2008, 23:01:11 »

Ich sehe die Sache wie seamstress.
Der Tod eines Menschen ist zunächst durch nichts gerechtfertigt.
Im konkret vorliegenden Fall liegt eine Unverhältnismäßigkeit zwischen beabsichtigter Tat und schrecklichem Tatausgang vor.
Der Täter bezahlt ein gescheitertes Liebesabenteuer mit dem Tod.
Das Opfer, erst 16 Jahre, hat mit einem Totschlag ins Leben zu starten. Und mal ehrlich ? Haben wir im jugendlichen Alter nicht auch oft einfach nur verdammtes Glück gehabt, daß Manches, was wir trieben nicht ins Auge gegangen ist ?
Ein Unglück, vielleicht entstanden, weil beide im entscheidenden Moment kopflos reagierten.
Welche Tragik. Mir tun beide Leid.

C-R.
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Jennifer Anson
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« Antwort #9 am: 02. Juni 2008, 23:12:37 »

Öhm...

Alles klar, soweit..? Rechtfertigen wir hier im Forum nun sinnlose Tötungshandlungen..?

Das kann ja so wohl nicht ganz richtig sein...

Kopfschüttelnd: Michelle+++


Nein, von Rechtfertigung und gut heißen kann hier keine Rede sein.  Wenn ich richtig lese, habe ich auch nirgendwo geschrieben, dass ich es für gut befinde? Sollte das wo stehen bitte ich um entsprechenden Hinweis.

Was ich geschrieben habe heißt ganz klar, dass das Opfer von mir unter diesen Umständen kein Mitleid bekommt.

Die Situation im Gesamten ist absolut nicht zu entschuldigen. Beide haben sich falsch verhalten .. Nur das Verhalten des Opfers hat für mich zur Folge, dass ich kei Mitleid empfinde. Nicht mehr und nicht weniger.

Ich bitte schon darum das zu lesen was ich schreibe und nicht etwas hinein zu interpretieren. Danke

Jenni
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Konstanze
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« Antwort #10 am: 02. Juni 2008, 23:19:21 »

nö, eine Tötung ist nicht toll, hat auch niemand gesagt, wenn ich nicht etwas anderes gelesen habe.

eine Rechtfertigung hätte eher eher gelautet, wenn jemand argumentiert hätte, dass versuchte wurde, den Täter in einer extremen Emotionalen Situation einzusperren und sich dieser mit Notwehr befreit hat.
« Letzte Änderung: 02. Juni 2008, 23:45:05 von Konstanze » Gespeichert

MichelleSarah
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« Antwort #11 am: 02. Juni 2008, 23:33:22 »

Nun,

persönlich angesprochen hatte ich wohl nicht...

Was ich aber meine: Man muß ein Opfer einer Tötungshandlung nicht bemitleiden, das brächte auch wenig, weil tot... Aber eine Rechtfertigung durch vermeint eigenes Verschulden -und da kann ich Dich, Jennifer, dann doch "absolut" zitieren- des Getöteten ist ob des Sachverhaltes eine etwas komische Geisteshaltung, tut mir leid: Ich erkenne in dem oben querverwiesenen Artikel keine durch Notwehr gerechtfertigte Tötung... Wenn irgend eine verwirrte Seele ein Beinahe-noch-Kind in Wut versetzt, dann hätte es gereicht, dem Verwirrten eine Bratpfanne über den Schädel zu ziehen...

Grüßle,

Michelle+++
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Konstanze
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« Antwort #12 am: 02. Juni 2008, 23:38:35 »

Ich erkenne in dem oben querverwiesenen Artikel keine durch Notwehr gerechtfertigte Tötung...

eine tötung ist nie gerechtfertigt. aber ist Notwehr in so einer Situation erlaubt? Du müsstest das besser wissen

Zitat
Als der Jugendliche die Wohnung verlassen und der 30-Jährige dies verhindern wollte, stach der Jugendliche einmal auf ihn ein.

zumindest kann man sagen, dass Silikon Diddn kein Messer abhalten.
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Jennifer Anson
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« Antwort #13 am: 02. Juni 2008, 23:49:56 »

Aber eine Rechtfertigung durch vermeint eigenes Verschulden -und da kann ich Dich, Jennifer, dann doch "absolut" zitieren- des Getöteten ist ob des Sachverhaltes eine etwas komische Geisteshaltung, tut mir leid: Ich erkenne in dem oben querverwiesenen Artikel keine durch Notwehr gerechtfertigte Tötung... Wenn irgend eine verwirrte Seele ein Beinahe-noch-Kind in Wut versetzt, dann hätte es gereicht, dem Verwirrten eine Bratpfanne über den Schädel zu ziehen...

Grüßle,

Michelle+++


Also erstens muß ich Dir widersprechen, denn eine "Rechtfertigung" interpretierst Du überall nur hinein. Im Gegenteil ich habe mehrmals geschrieben, dass ich die Tat mißbillige.

Und bitte ... Das Beispiel mit der Bratpfanne ist ja doch mehr als schwach ....

Warum sollte die 30-Jährige dem eh schon Flüchtenden eine Bratpfanne über den Schädel zu ziehen ? Warum ließ sie ihn icht einfach laufen?

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« Antwort #14 am: 02. Juni 2008, 23:51:30 »

Ich erkenne in dem oben querverwiesenen Artikel keine durch Notwehr gerechtfertigte Tötung...

eine tötung ist nie gerechtfertigt. aber ist Notwehr in so einer Situation erlaubt? Du müsstest das besser wissen

Doch, doch...

Notwehr kann ein Rechtfertigungsgrund sein, dazu BGH(St), st. Rsprg. Aber eine Notwehrhandlung ist -jedenfalls dem Wortlaut des zitierten Artikels nach- nicht im Ansatz erkennbar... Da bleibe ich bei der Bratpfanne (oder Holger Börner folgend der Dachlatte), die wäre angemessen gewesen und vielleicht gerade noch zu rechtfertigen... Jedenfalls hätte es ein preiswertes Strafmaß ergeben... Auch Hauen und Stechen will manchmal durchdacht sein, wie der Artikel ebenfalls im Ansatz andeutet, ich lese dort jedenfalls die Worte "Staatsanwalt" und "Totschlag"...

S'M.+++

P.S.: Jennifer... Die Bratpfanne hatte ich dem Sechzehnjährigen anempfohlen... Statt des Messers... Oder statt dem Messer... Rettet dem Genitiv!
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