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Autor Thema: Pfandrecht auf Firmeneigentum und Rückzahlung, wegen fehlendem Arbeitszeugnis ?  (Gelesen 895 mal)
Jennifer Anson
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« am: 30. April 2008, 16:41:25 »

Huhu Mädels,

ich habe da mal eine Frage die mir vieleicht die ein oder andere mit Rechtserfahrung beantworten kann.

Zum 31.12.2007 habe ich meinen alten Job gekündigt. In diesem Job habe ich vor knapp 6 Jahren einen zinslosen Vorschuß auf meine Spesen in Höhe von 150,- Euronen erhalten. Dies war auch durch den Tarifvertrag so festgelegt.

Knapp 5 Monate vor Beendigung meines Arbeitsverhältnis habe ich bei meinem ehemaligen Arbeitgeber um die Ausstellung eines Arbeitszeugnis gebeten und dies auch sowohl telefonisch als auch schriftlich mehrmals angemahnt.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnis möchte die Firma nun diverse Dinge (Spezielle Lektüre, den Firmenausweis usw.), als auch diese 150,- Euro zurück haben, bis heute habe ich aber noch immer kein Arbeitszeugnis erhalten.

Kann ich auf diese Gegenstände sowie den offenen Betrag ein "Pfandrecht" oder ähnliches geltend machen, bis ich ein Arbeitszeugnis erhalten habe? Meine Forderung, in Form des Zeugnis, ist ja doch älter und die Firma ist nach knapp 9 Monaten dem immer noch nicht nach gekommen.

Vielen Dank - gracias
La Jenni

PS: By the way *ggg* Schreibt man jetzt "meines Arbeitsverhältnis .... " oder "meines Arbeitsverhältnises" oder ganz anders Huh *gg* Ich steh gerade auf der Leitung. *g*
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Wie man an meinem Avatar sieht rede ich wie mir der Schnabel gewachsen ist, außerdem bin ich hinter meiner blauen Maske nicht zu sehen. Aber trotz der Gurken, bin ich gegenüber der wichtigen Dinge nicht blind.
Beate
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Geo Girl


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« Antwort #1 am: 30. April 2008, 17:00:45 »

Hi Jenny, m.W. nicht. Bist Du Dir sicher, dass Du damit Deine Position nicht noch verschlechterst?

Wegen des Arbeitszeugnisses solltest Du Verbindung mit Eurem Betriebsrat aufnehmen - musste ich bei meinem letzten Arbeitgeber anläßlich der Neuausstellung wegen der Vornamensänderung auch. 5 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses hast Du nur einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, aber ab Ablauf hast Du einen Anspruch. Und ob 5 Monate nach Ende des Arbeitsverhältnisses noch wie in der Rechtssprechung gefordert zeitnah ist?

Was Dein alter AG m.W. übrigens auch schon *darf*, aber *nicht muss*, ist das Arbeitszeugnis im Vorgriff auf die VÄ weiblich ausstellen. Quelle einer der Texte von Frau Augstein.

Unabhängig davon finde ich es grob fahrlässig, eine Arbeitsverhältnis freiwillig aufzugeben - auch wenn man weiss, dass es nicht haltbar ist. Jetzt in der Transition etwas neues aufzubauen halte ich für so gut wie unmöglich. Und wenn frau erst mal jenseits der 40 beruflich aus dem Gleis geworfen ist, wirds sehr schwer, wieder auf die Füße zu kommen.

<läster>
egal, was Psychos so anraten - die müssen ja nicht von Hartz IV leben
</läster>

Zum PS: wen Du den Genitiv meinst, ist die zweite Form richtig.
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Viele liebe Grüße

Beate
Jennifer Anson
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« Antwort #2 am: 30. April 2008, 17:40:32 »

ALSOOOOO .... *ggg*

Ich weiß nicht warum ich meine Position verschlechtern sollte, denn diesen Arbeitgeber wird es in meinem Leben nicht mehr geben, zumindest nicht als AG für mich ;-) Sollte das Zeugnis nicht entsprechend den positiven Zwischenzeugnisse und der unzähligen Belobigungen in der Handakte ausfallen kann ich auch noch nachbessern lassen, bis sie das kotzen bekommen :-)

Zeitnah ist das definitiv nicht mehr, soviel ist sicher. Ich habe mir überigens von meinem AG nach der Probezeit schon mein erstes AZ ausstellen lassen und von da an jährlich ein Zwischenzeugnis. Dies hat gewisse Vorteile auf die ich auch bei meinem neuen Job nicht verzischten werden. Es reicht auch eine formlose aber schriftliche Arbeitsbeurteilung.

Das mit der Ausstellung auf meinen neuen Namen wußte ich nicht, aber das ist sehr gut zu wissen, denn das können sie dann gleiuch machen. ;-)

Nur mal als Anmerkung, ich bin von einem Arbeitsverhältnis direkt in ein Neues übergegangen. Ich habe mir zuerst eine schriftliche Bestätigung über einen eventuellen Aufhebungsvertrag schreiben lassen. Daraufhin habe ich den neuen AV unterschrieben und anschließend den alten gekündigt. Es bestand also nicht mal für eine Sekunde die Gefahr der Arbeitslosigkeit.

Jedenfalls werde ich denen jetzt mal gehörig dampf machen, denn ich habe weder das letzte Zwischenzeugnis als auch das endgültige Arbeitszeugnis erhalten. Ein Schreiben an die Personalvertretung und den Betriebsrat wird in der nächsten Woche rausgehen.

<läster>
also bisher hat ir noch kein Psycho wirklich weitergeholfen geschweige denn etwas bewegt was ch nciht selbst geschafft hätte. - Außer meine Privattherapeutin, die kostet mich zwar immer wieder viel Geld, aber dafür ist Sie VERDAMMT GUT - Die einzige von all denen die ich bisher hatte.
</läster>

PS: Achja .... I remember .... Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod... *ggg* Jaja, die Schule ist schon ne Weile her, aber dank Deines Hinweises wurde ich mir des Genitivs wieder bewußt :-)
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MichelleSarah
Frollein Valentin
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« Antwort #3 am: 30. April 2008, 18:09:30 »

Nun,

ohne im Konkreten Rechtsberatung zu betreiben, merke ich an, daß ein Arbeitnehmer auf das Arbeitszeugnis (ob einfach oder qualifiziert) während sowie nach Beendigung der Tätigkeit hat, hier hilft gerne der Betriebsrat, der Arbeitsrechtler und gegebenenfalls der Arbeitsrichter... Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht an fremdem Eigentum läßt sich wegen des noch nicht erteilten Zeugnisses allerdings nicht ableiten, es ist vielmehr Recht des Unternehmens, eventuell noch im Arbeitnehmerbesitz befindliche Sachen heraus gegeben zu bekommen... Ob das Unternehmen dabei selbst nicht gesetzesmäßig (hinsichtlich des Zeugnisses) handelt, ist für die nicht gesetzmäßige Einbehaltung von Eigentum des Unternehmens ohne Belang...

Grüßle,

Michelle+++
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Die meisten Denker schreiben schlecht, weil sie uns nicht nur ihre Gedanken, sondern auch das Denken der Gedanken mitteilen.
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Jennifer Anson
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« Antwort #4 am: 30. April 2008, 18:14:39 »

hmmmm ...

Das hört sich mal wieder nach "Arbeitnehmer Arscharte" an  ;-) Das heißt, das geht dann erst wieder meilenweit über das Arbeitsgericht und man muß viel Zeit und Geld investieren. ....

Dann sollt eichmir ein anderes Druckmittel einfallen lassen. ;-) Man hat ja Kontakte  *fg*

Thx for the hints !!!

The Jenni
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cvetoslava
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mala djevojka

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« Antwort #5 am: 30. April 2008, 20:42:28 »


Unabhängig davon finde ich es grob fahrlässig, eine Arbeitsverhältnis freiwillig aufzugeben - auch wenn man weiss, dass es nicht haltbar ist. Jetzt in der Transition etwas neues aufzubauen halte ich für so gut wie unmöglich. Und wenn frau erst mal jenseits der 40 beruflich aus dem Gleis geworfen ist, wirds sehr schwer, wieder auf die Füße zu kommen.


Hallo Beate,

in der Mobbing-Gruppe in der Reha-Kur wurde die eigene Kündigung aber als Prävention psychosomatischer Erkrankungen bzw. eines Suizides genannt.

Um Ärger mit der Agentur für Arbeit vorzubeugen, wurde auch geraten, die psychosomatische Belastung durtch das Mobbing durch einen Arzt attestieren zu lassen

LG Cveta
« Letzte Änderung: 30. April 2008, 20:44:54 von cvetoslava » Gespeichert





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The Becks
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« Antwort #6 am: 30. April 2008, 20:52:48 »

cveta:mobbing, reha, die agentur, ect.  - passt das zum thema? nicht so ganz! oder?Huh
« Letzte Änderung: 30. April 2008, 20:54:33 von The Becks » Gespeichert

   
Roxanne
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« Antwort #7 am: 30. April 2008, 21:55:55 »

in der Mobbing-Gruppe in der Reha-Kur wurde die eigene Kündigung aber als Prävention psychosomatischer Erkrankungen bzw. eines Suizides genannt.

Um Ärger mit der Agentur für Arbeit vorzubeugen, wurde auch geraten, die psychosomatische Belastung durtch das Mobbing durch einen Arzt attestieren zu lassen

Ich verstehe das aber richtig, daß eine Kündigung erst empfohlen wird, wenn wirklich gemobbt wurde - nicht schon "vorbeugend", weil Mobbing erwartet wird..?  Tongue
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Natürlichkeit ist langweilig. 
cvetoslava
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mala djevojka

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« Antwort #8 am: 01. Mai 2008, 02:06:58 »

Ich verstehe das aber richtig, daß eine Kündigung erst empfohlen wird, wenn wirklich gemobbt wurde - nicht schon "vorbeugend", weil Mobbing erwartet wird..?  Tongue

Hallo Roxanne,

wirklich erst bei konkretem Mobbing ist die Kündigung das äußerte Mittel, wenn Betriebsrat, Mediatoren, etc. nicht mehr weiterhelfen.

Liebe Grüße

Cveta
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Jennifer Anson
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« Antwort #9 am: 01. Mai 2008, 10:08:08 »

Also ich habe mich schon mal gegen mobbing erfolgreich gewehrt ...

Auge um Auge ... Zahn um Zahn ... und es gibt nichts tödlicheres als Gerüchte in die Welt zu setzen. Als ich mit gleichen Waffen zurück geschlagen hatte, hatte sich das Blatt zu meinen Gunsten gewendet. Allerdings ist das mit Vorsicht zu genießen, denn wenn man das nicht überlegt und gut geplant ausführt, kann der Schuß auch schnell nach hinten losgehen.

Aber wie so oft ist das eben auch eine situationsbezogene Angelegenheit und in einem Fall geht das, im anderen nicht. Deshalb immer vorsichtig sein, aber niemals kampflos das Feld räumen. ;-)

Love 'n' Peace
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« Antwort #10 am: 02. Juni 2008, 00:04:24 »

Ihr seid doch alle ein Bisschen Fantasielos und denkt in keinster Weise taktisch.

Faktum ist:

Nein die 150 Euro kann nicht einbehalten werden und müssen zurückbezahlt werden.

Ja mindestens ein neutrales Arbeitszeugnis ist Pflicht und kann eingeklagt werden.

Was mach man also - oder was würde ich machen (da ich ja keine Rechtsberatung erteile):

Man kündigt dem Ex-Arbeitgeber an, dass wenn das Arbeitszeugnis nicht bis dann und dann ausgestellt wird, wird es nicht nur eingeklagt, sondern es wird auch eine Schadensersatzforderung gestellt wegen der Nachteile das mangelnde Arbeitszeugnis entstanden sind und entstehen - in Höhe von sagen wir 4.985,99 Euro abz. der 150 Euro. Man macht dem Arbeitgeber weiterhin klar, dass es sowieso keine Chance gibt, dass er nicht das Arbeitszeugnis ausstellen muss und dass ich mich selber deshalb vor Gericht vertreten werde. Zweitens gibt muss vor dem Arbeitsgericht erst mal jeder für sich bezahlen ungeachtet des Ergebnisses. Die Schadensersatzforderung ist einfach eine Maßnahme um die Anwaltskosten des Arbeitgebers zu erhöhen, da diese sich nach dem Streitwert richten.

Das Ergebnis wird also mindestens sein, dass ich als Kläger die Gerichtskosten bezahle, Verklagte ein Haufen Anwaltskosten bezahlt, wenn er sich nicht selber vertreten will, dass er mindestens dazu verurteilt wird das Zeugnis aus zu stellen, und dass das Gericht die Möglichkeit hat Zwangsgelder anzuordnen falls er nicht einlenkt.

Und die lächerliche 150 Euro kann er gerne einklagen, wenn er Lust hat und wenn es fest steht, dass ob er die Schadensersatzforderung von 4.985,99 Euro bezahlen muss oder nicht.

Lass mich nochmals darstellen warum ich euch für unglaublich Fantasielos halte: Es geht erst ja nicht darum irgendwelche Wahrsagungen um ein mögliches Ergebnis eines Prozesses zu machen, sondern es geht darum, mit welchen mitteln man den Opponenten unter solchen Druck setzt, dass es möglichst gar nicht zu einem Prozess kommt. Die Aussicht ein Haufen Kosten zu haben, egal was passiert, ist immer ein gutes MIttel und hat sich öfter bewährt. Es kann natürlich sein, dass er das alles nicht glaubt, dass er wirklich zum Anwalt rennt und es geht los. Dann soll es so sein. Es ist sein Geld, dass der Anwalt abzockt. Dann kann der Anwalt abzocken, den kann man viel leichter klar machen, dass um die Ausstellung des Arbeitszeugnisses kommt man sowieso nicht drum herum. Wenn er ein richtiges Arschloch ist wird er seinen Mandanten vermutlich dazu bewegen das Zeugnis vor dem Gerichtstermin auszustellen, damit er vor Gericht alles andere Abschmettern kann. Fein, soll er machen und seine Rechnung schreiben. Ziel erreicht.

Und die 150 Euro stehen dann aus. Soll er doch verklagen - er hat ja gerade erlebt was dadurch passieren kann ... da kann viel mehr passieren.

Die Gerichtskosten sind natürlich ein Verlust, wenn es so weit kommen soll - aber einlich billig, wenn man bedenkt, was man beim Opponenten anrichtet ...

Ich bin immer selber mit solchen Pressionsmitteln durchgekommen - ohne jemals wirklich vor Gericht erscheinen zu müssen um das zu bekommen, was mir zusteht. Pression gibt es in zig Varianten ...
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« Antwort #11 am: 02. Juni 2008, 04:28:05 »

auch auf die gefahr hin das ich euch mit meinem freiheitsgeschwafel den letzten nerv abtöte ( gleichgueltig zuende ich mir die zichte an ) aber es ist doch so das man sich zum grössten teil sein leben diktieren lässt. wer ist denn so frei sagenzu können was er will  ? entscheiden zu können wie es einem richtig erscheint ? keine jobtaktischen mittel anzuwenden ? sicher ist es so das arbeit wichtig ist aber arbeit gibt es genug. ausreden gibt es immer und meist hören sie sich plausibel an , ausreden bleiben es dennoch.
mobbing existiert fuer mich nicht, sollte jemals jemand was in dieser richtung probieren wird er feststellen welch fehler er begangen hat. meine ehrlichkeit und mein umgang mit meinen mitmenschen hat fruechte getragen die allerdings lange und harte arbeit mit sich ziehen.
arbeitszeugnisse ? sind ohne zweifel wichtig aber es gibt wichtigeres.
die verwirklichung des eigenen selbst geht meilenweit der arbeit voran, die arbeit ist nur mittel zum zweck und so sollte man es auch behandeln.
so , nu hab ich euch genug gelangweilt ....
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« Antwort #12 am: 02. Juni 2008, 09:39:09 »

.... aber arbeit gibt es genug. ausreden gibt es immer und meist hören sie sich plausibel an , ausreden bleiben es dennoch.
Es gibt zwar genügend Arbeit, aber es gibt leider auch Menschen, die bei der Arbeitssuche ausgegrenzt werden. Frauen, Behinderte, "Alte". Das gilt auch für gering qualifizierte Jobs.

Zitat
arbeitszeugnisse ? sind ohne zweifel wichtig aber es gibt wichtigeres.
Wenn man einen qualifizierten Job sucht, sind Arbeitszeugnisse unverzichtbar.
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Viele liebe Grüße

Beate
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« Antwort #13 am: 02. Juni 2008, 10:21:43 »

das lass ich mal einfach so stehen.
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stoned and drunk
Roxanne
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Quasselstrippe mit Überlänge


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« Antwort #14 am: 02. Juni 2008, 10:26:04 »

Ihr seid doch alle ein Bisschen Fantasielos und denkt in keinster Weise taktisch.

Lina, deine Vorgehensweise ist sicher effektiv  Wink  aber wer nicht gleich an so etwas denkt, muß nicht phantasielos sein, der glaubt vielleicht einfach nur an Vernunft und Einsicht beim Kontrahenten oder bevorzugt höfliches, bzw. freundliches Miteinander - das mag naiv sein.
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Natürlichkeit ist langweilig. 
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