Und noch ein Recycling einer Diskussion von anderer Stelle... Vielleicht wird ja was draus...

Gründen wir doch eine eigene Glaubensgemeinschaft: Zur Offenbaren Trans... Mitglied wird man durch Erklärung... Das Gemeinschaftsoberhaupt wird von allen Mitgliedern gewählt und heißt fürderhin "Schnubbel"... Zur "Schnubbel I" nominiere ich Hekate (ist leider noch nicht im Forum)... Die Schnubbel wacht über die Offenbaren Transen mit Milde, Liebe und frischem Bohnenkaffee, in Fragen des Glaubens ist sie die Schiedsinstanz. Deswegen muß sie auch immer eine von allen Mitgliedern gestreichelte Trillerpfeife um den Hals tragen, woran man sie fürderhin erkennen soll.
Als Sünde gilt falsches Make-up, Iltis-Parfüm und rosa Lippenstift mit Eyelinerkontur in Schwarz. Sünderinnen werden durch Bimsen mit dem Muff gebüßt. In weniger schlimmen Fällen (Tosca, Kölnisch Wasser) werden sie mit einer feuchtgeschwitzten Federboa ordentlich gefeudelt.
Das Treffen der Glaubensgemeinschaft Zur Offenbaren Trans beginnt mit Schnittchen und Schaumwein, an die gemeinsame Mahlzeit schließt sich ein ritueller Tanz um den Hohen Absatz an... Danach verliest die Schnubbel die Liste derer, die gebimst oder gefeudelt werden müssen. Nach erfolgter Wiederherstellung der Reinheit der Gemeinde wird die Scheibenreitbeauftrage gelost, dessen Aufgabe einzig und alleine darin besteht, auf dem rituellen Tanzplatz die bei jedem Mitglied notwendigerweise versteckten Glocken oder Kastanien zum Läuten zu bringen... Der Abend endet, wenn es der Schnubbel langweilig wird.
Wer noch 'n paar Vorschläge für Rituale hat, immer her damit...
Die portugiesische Inquisition: ElleCardinale+++
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Verkündung, Verkündung...
In Anlehnung an den großen Moralphilosophen W. Moers soll ein weiterer Vorgang in der Gemeinde fürderhin das Pelpen heißen... Pelpen findet im Anschluß an das Bimsen und Feudeln statt und wird auf Antrag und Nicken der Pelpgroßmeisterin Babsy von der Schnubbel durch einen dezenten Handwink und einen leisen Pfiff auf der Trillerpfeife gestartet. Gebimsten und Gefeudelten ist innert einer Woche nach Wiedereintritt in die Reinheit vorsorglich das Pelpen nicht gestattet....
Die portugiesische InquisitionElle+++
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Jula hat folgendes geschrieben: Was ist mit Geboten? Nun, verehrte Schwester...
Mit den Geboten ist es immer so eine Sache... Denn genau genommen sind sie schon verkündet worden:
Das kleine e. hat folgendes geschrieben:Als Sünde gilt falsches Make-up, Iltis-Parfüm und rosa Lippenstift mit Eyelinerkontur in Schwarz. Sünderinnen werden durch Bimsen mit dem Muff gebüßt. In weniger schlimmen Fällen (Tosca, Kölnisch Wasser) werden sie mit einer feuchtgeschwitzten Federboa ordentlich gefeudelt.
Ich übersetze sie Dir also einmal, denn die Tugendlehre der Gemeinschaft Zur Offenbaren Trans kennt nur zwei Gebote, die da lauten:
Eigene Vollkommenheit und fremde Glückseligkeit! Zuviele Glaubenssätze zu ein und demselben Thema sind nur geeignet, die Köpfchen zu verwirren, vor allem, wenn die Schlampenbrause ritüll das x-te Mal vorbei gereicht wurde... Wer will dann schon ein "Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Vater und Mutter" noch auseinander halten?
Es können auch nur diese zwei Gebote sein, denn eigene Glückseligkeit und fremde Vollkommenheit sind keine Gebote, da die Verfolgung eigener Glückseligkeit ein Naturtrieb sein könnte, die fremde Vollkommenheit aber nur der Andere selbst vervollkommnen kann.
Die eigene Vollkommenheit umfaßt zwei Aspekte: die Lösung aus der tierischen Natur (Rosa Lippenstift mit schwarzer Eyelinerkontur) und das Emporarbeiten zu einem würdigen Menschen sowie das Erreichen einer kritischen Distanz zu sich selbst; dazu tritt die Entwicklung eines moralischen Gefühls aus dem Bewußtsein, nicht alleine auf der Erde zu leben.
Die fremde Glückseligkeit beruht auf der Erkenntnis, daß die anderen Menschen einen Anspruch auf Glück haben, denselben, den ich auch habe (Pelpen und pelpen lassen). Dabei geht es nicht um eine Kultur der Korruption der Nehmenden unter der Überschrift: "Ich bestimme, was mich glücklich macht und Du bist verpflichtet", also nicht um Aufopferung oder Selbstaufgabe, sondern aus der Freiheit als einzig angeborenem Recht das Glück nach Vorstellungen zu suchen, wenn einem anderen, nach ähnlichen Zwecken Strebenden dabei kein Abbruch (Iltis-Parfüm, Tosca) getan wird. Niemand kann wirklich glücklich sein, wenn sein Umfeld im Elend (Kölnisch Wasser) versinkt.
Mehr Gebote braucht die Gemeinschaft Zur Offenbaren Trans nicht, sie wären bloßer Ballast oder moralische Keule oder Versuch der Dressur.
Die Ketzerin hat es nur bislang dahingehend an der Fähigkeit zur Erkenntnis mangeln lassen... Es wäre Zeit für ein Bekenntnis! Oder sollten wir vorsichtshalber 'mal anfragen, ob sie schwerer als eine Ente sei..?
Was nun die Heiligkeiten in der Gemeinde angeht, so verweise ich auf den hier grundlegenden und in der Diskussion schon zitierten großen englischen Theologen des letzten Jahrhunderts Python: "Every Sperm is holy!"
Die Gemeinde Zur Offenbaren Trans ist immerdar und fürderhin. Sie reicht für die Ewigkeit und von Ewigkeit zu Ewigkeit.
OffenBarElle+++
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Ketzerin (a.D.?) hat folgendes geschrieben: ist die Offenstellung eines Pettis denn Schnubbelgefällig? Zählt soetwas als straßentaugliche Kleidung oder ist das der Schnubbel egal? Nun Zö,
eigentlich wähnte ich Dich robbend gen Canossa... Aber gut...
Deine Frage zu beantworten, heißt: "Kommt darauf an...".
Zunächst wäre zu prüfen, ob der "Petti" im Lichte der Zwei Gebote ausgelegt werden muß oder unter die Lex Speciales der Bims- und Feudelsündenbüßung fallen könnte.
Bims- und Feudelsündenbüßung wurde oder hat folgendes geschrieben: Als Sünde gilt falsches Make-up, Iltis-Parfüm und rosa Lippenstift mit Eyelinerkontur in Schwarz. Sünderinnen werden durch Bimsen mit dem Muff gebüßt. In weniger schlimmen Fällen (Tosca, Kölnisch Wasser) werden sie mit einer feuchtgeschwitzten Federboa ordentlich gefeudelt.
Die Bimssündenbüßung kennt drei geschriebene Tatbestandsmerkmale: "falsches Make-up", "Iltis-Parfüm" und "rosa Lippenstift mit Eyelinerkontur in Schwarz".
Insoweit der "Petti" sehr geruchsintensive oder übelriechende Immissionen verursachen würde, die nach dem Stand von Forschung und Technik hinreichend vermeidbar gewesen wären, wäre die zweite Alternative eröffnet, denn dies wäre als mittelbares "Iltis-Parfüm" insoweit ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der Bimssündenbüßung. Die Feudelsündenbüßung ist im Falle "Kölnisch Wasser" oder "Tosca" analog anwendbar.
Handelte es sich indessen um einen geruchsneutralen oder wohlriechenden "Petti", so wäre dessen optische Beschaffenheit im Lichte der Bimssündenbüßung am Tatbestandsmerkmal "Falsches Make-up" (BimsSPr, 1. Alt.) zu prüfen. Da "Make-up" eine Oberbezeichnung für (potentielle) optische Wirkung darstellt, ist auch die Wirkung eines "Pettis" als mittelbares "Make-up" an diesem Maßstab beurteilbar. In diesem Zusammenhang ist das Bild der ganzen Person prägender Maßstab, denn ein einzelnen Stück Bekleidung kann nur in dessen Zusammenhang und seiner Wirkung als schnubbelgefällig angesehen werden (oder eben nicht). Insoweit es sich um einen körperverletzenden Anblick etwa eines neongrünen Pettis zur Trachtenbluse und nuttösen Stiefelchen handeln, so wäre der Vollzug der Folgen der Bimssündenbüßung eröffnet.
Das dritte Tatbestandsmerkmal ("Rosa Lippenstift mit Eyelinerkontur in Schwarz", BimsSPr, 3. Alt.) wäre im vorliegenden Beispiel nur bei etwa z.B. einem fürchterlichen, schwarz paspelliertem und neonrosafarbenen "Petti" in analoger Anwendung von BimsSPr, 1. Alt. wirkend.
Die Zwei Gebote wurden und nicht hatte oder hat folgendes geschrieben: Eigene Vollkommenheit und fremde Glückseligkeit
Zu prüfen wäre in allen anderen, nicht unter die Bims- und Feudelsündenbüßung fallenden strittigen Fällen, ob die Trägerin des "Pettis" durch das Tragen des Pettis in der Gemeinde fremdes Glück zu ver- oder behindern geeignet ist, dabei kommt es nicht darauf an, ob die Glücksverhinderung tatsächlich oder potentiell erfolgt.
Eine Prüfung am Maßstab des Ersten Gebots wird nur unter sehr engen Kriterien in Frage kommen, denn der Fall des Erreichen des eigenen Lebensentwurfs durch das Ausdrucksmittel "Vogelscheuche", "Trümmertranse" oder "Frau-Kanzler-Imitatorin" etwa könnten die Prüfung nicht erfolgreich sein lassen.
Insoweit wird hier im Regel- oder Normalfall nur eine Prüfung des Zweiten Gebotes notwendig sein, falls die Bims- und Feudelsündenbüßung nicht anwendbar ist.
Also bekenne Dich endlich!
InquisitionElle+++
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Gemeindeschwesterliche Grüße,
Selbstverständlich fällt die Klamotte im konkreten und zu prüfenden Einzelfall möglicherweise unter die Regelungen der Bims- und Feudelsündenbüßung (vgl. schon InquiGE 1 "Petti"); je nachdem, ob sie (sc.: Die Klamotte) olifaktorische Kriterien nach der Bimssündenprüfung (BimsSPr), zweite Alternative ("Iltis-Parfüm") zu erfüllen geeignet ist oder gustatorische und zugleich optische Kriterien nach erster und dritter Alternative der Bimssündenprüfung ("Falsches Make-up"; " rosa Lippenstift mit Eyelinerkontur in Schwarz") berührt. Genereller Prüfungsmaßstab ist hier die mittelbare oder unmittelbare, tatsächliche oder potentielle Erfüllung der Tatbestandsmerkmale der Bims- und Feudelsündenbüßung, denn auch die Feudelsündenbüßung wird anhand ihrer zwei Kriterien ("Tosca", "Kölnisch Wasser") unmittelbar anwendbar, in den mittelbaren, ungeschrieben Tatbestandsbereich können auch Vergleichspräparate mitgelesen werden ("My Melodie").
Die Mütze kann also mithin selbstverständlich nach der Bims- und Feudelsündenbüßung durchgeprüft werden, sie wäre im Lichte der optischen Prägung bei Gesamtschau der zu beurteilenden Person als Maßstab und Schranke (Schutzwirkungslehre des Ersten Gebots) zu werten; diese Wertung kann bei BimsSpr 2. Alt. notwendigerweise entfallen, also auch bei "Zaziki" als Immission und mittelbarem Iltis-Parfüm im Lichte und Sinne dieser Regelung, insoweit das "Zaziki" prägender oder vorherrschender Geruch ist, ansonsten wäre der Gesamtgeruch abwägend zu werten. Auch das Zweite Gebot in seiner glaubensschützenden, mithin subjektiven Dimension wird im Falle des "Iltis-Parfüm" als Abwehrrecht nicht leerlaufen, sondern nicht hinreichend aktivierbar bleiben. Eine Prüfung des "Zaziki" im Lichte des Ersten Gebots ist seit Erfindung der Zahnbürste entbehrlich.
(InquiGE 2 "Mütze", E 3 "Zaziki")
BimsSpr 3. Alt. ist bislang noch nicht hinreichend dogmatisiert worden. Es sind bislang keine Einzelfälle subsumierbar gewesen, insoweit scheint es dem Charkter nach lediglich eine Auffangalternative für besondere Entgleisungen zu sein. Im konkreten Einzelfall sollte diese Regelung einmal auf ihre unmittelbare und mittelbare Drittwirkung sowie direkte Anwendbarkeit entfaltet werden.
Obiter dictum: Jede Gemeindevertreterin, noch dazu wenn sie als Pelpgroßmeisterin auch Gemeindeorgan ist, ist immer auch zugleich Gebots- und Bims- und Feudelsündenbüßungsinterpretin.
Die InquietschitionElle+++
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Babsy hat folgendes geschrieben: Zählen Bikinis auch zu Make-Up? InquiGE 1 "Petti"; E 2 "Mütze" analog... Hier könnte möglicherweise auch Raum für die Anwendung der BimsSPr 3. Alt. bestehen..!? Muß ich bei Gelegenheit 'mal dogmatisieren...
Prääp, Triller und Trööt!
UnmusikalInquisitionElle+++