Vielen Dank für die vielen Reaktionen! Das baut ein kleines bisschen auf! Geld für einen Anwalt habe ich nicht. Ich habe auch keine Rechtsschutzversicherung. Und die 2.000 € für die dritte Gutachterin habe ich auch nicht. Den Präsidenten des Amtsgerichts habe ich vor drei Wochen schriftlich angefragt, ob die Verfahrensweise mit drei Gutachten in Ordnung ist. Bis jetzt ist keine Antwort gekommen.
Wenn ich es recht verstanden habe, ist dieses Gutachten ja noch nicht mal erstellt. Wenn das so ist, kann es durchaus auch gegen Dich ausfallen.
Stimmt. Einen dritten Gutachtentermin gibt es noch nicht. Und stimmt: es kann gegen mich ausfallen. Möglicherweise sind meine Nachfragen bei der Gutachterin D. wegen der Höhe des Kostenvoranschlags und ihrer Erfahrung als Gutachterin in Verfahren nach TSG auf dem Tisch des Richters gelandet.
Du solltest eine Rechtsbelehrung bekommen wenn der Antrag abgelehnt wird, und mit den Gutachtern dann Einspruch einlegen. Da scheint mir etwas nicht in Ordnung. Und darum sollte deine primäre Aufgabe zunächst sein, was an den beiden Gutachten nicht in Ordnung ist.
Der Amtsrichter hat die Arbeit der Sachverständigen gestoppt. Aus Kostengründen, wie er schreibt. Das Gutachten aus dem November müsste schon da sein. Das vom 05.01.2017 mit Sicherheit noch nicht. Das klingt erst mal sehr freundlich, gibt aber in Zusammenhang mit der Ankündigung
("Sofern Sie sich der Begutachtung durch Frau D. nicht unterziehen wollen, stelle ich Ihnen anheim, Ihren Antrag vom ... zurück zu nehmen, da der Antrag sonst abgewiesen wird.") einen anderen Sinn. Wenn die ersten beiden Gutachten noch nicht fertig sind, dann müssten in der Folge-Instanz neue Gutachten erstellt werden....
Bist Du Dir absolut sicher, dass es keinerlei Abweichung/Zweifel gibt?
Bin ich natürlich nicht. Die beiden ersten Sachverständigen haben mir aber versichert, dass ihre Gutachten ohne Einschränkung positiv ausfallen werden.
Wie lange sind die Gutachter mit der Thematik vertraut und gab es bereits positive Urteile mit ihren Gutachten ??
Gutachter 1 und 2 sind erfahrene Gutachter und haben einen guten Ruf. Gutachterin 3 ist meinen Recherchen zufolge bislang nur als psychologische Gutachterin in Verfahren zum Sorgerecht und Umgangsrecht in Erscheinung getreten.
Das einzige was ich mir vorstellen kann, ist, dass in der Vergangenheit Gutachten erstellt worden sind und danach irgendwas passierte oder so weshalb man nun strenger verfährt.
Soweit ich weiß, gab es in Leipzig 2014 oder 2015 einen Fall. Eine PÄ rückwärts. Das berechtigt aber niemanden, Bundesrecht zu umgehen. Da gilt immer noch der Gleichheitssatz. Unter besonderen Umständen darf der Gleichheitssatz aufgehoben werden. Dafür bedarf es aber einer ausführlichen Begründung. Mein Amtsrichter hat aber nicht einmal meine Einwände gehört, darauf reagiert, noch irgendeine Begründung gegeben.
Ich denke mal als Kauffrau und sehe drei Möglichkeiten:
1. Mich dem Druck des Richters beugen und das Risiko eingehen, dass mit dem dritten Gutachten etwas nicht klappt. Dann wären 3.500 € futsch.
2. Den Vorschuss abschreiben und warten, bis turnusmäßig 2018 ein neuer Richter zuständig ist. Oder den Wohnsitz wechseln und die PÄ woanders beantragen. Kostet rund 1.000 € weniger als Möglichkeit 1.
3. Den Vorschuss abschreiben und den Beschwerdeweg gehen. Bevor der Richter die Aktendeckel schließt und die jetzige Gutachterarbeit wertlos wird. Das kann sich zwei Jahre ziehen. Aber ich hätte nicht das Gefühl, vor irgendjemandem gebuckelt zu haben.
aber ich würde irgendwie auf mich aufmerksam machen und meine Belange, als auch Entschlossenheit und weitere Vorgehensweise dem Richter schildern. Mit offenen Karten spielen. Für Rifkah ist klar, dass sie den Weg gehen möchte. Das ist mein objektiver Eindruck. Vielleicht reicht es aus, persönlich und seriös Kontakt aufzunehmen. Leichter gesagt als getan..
Ja, hab ich getan. Keine Reaktion.
Ich wünsch euch eine gute Nacht!
Liebe Grüße,
Rifkah