*) Soweit ich weiß, "dürfen" das nur Psychiater, d.h. approbierte Fachärzte, Psychologen und Psychotherapeuten hingegen nicht.
Medizinische Gutachten und Diagnosen erstellen, owie Behandlungen anordnen und Rezepte ausstellen dürfen nur Ärzte, also in diesem Kontext Fachärzte für Psychotherapie, die dann auch Fachärzte für Endokrinologie und Humangenetik zuziehen, um eine Hormonstörung, bzw. Klinefelter auszuschließen. Es gibt wohl eine Ausnahme, klinische Psychologen haben da eine Sonderstellung.
Die Berufsbezeichnungen Psychologe und Therapeut sind nicht geschützt. Jeder darf das an sein Türschild schreiben. Die Ausbildungen sind auch nicht genormt, da gibts alles, vom promovierten Psychologen von der Uni, bis zur Landschaftsgärtnerin mit Abendkurs.
Es gibt ein geflügeltes Wort, jeder Facharzt für Psychotherapie habe selber eine deutliche Macke, sonst hätte er sich nicht für dieses Fach entschieden. Legendär sind die Geschichten über einen Gutachter aus München, der sich sehr für die Rocklänge, die optische Erscheinung und das Fotografieren von Transfrauen für wissenschaftliche Zwecke interessierte. Wer damit zurecht kam, hatte es leichter. Er praktiziert nicht mehr, begutachtet aber immer noch fürs Amtsgericht.
Das TSG bezieht sich aufschließlich auf körperlich gesunde Menschen, die vom Geburtsgeschlecht in das jeweils andere wechseln möchten, daher muss der Gutachter - ein zugelassener Facharzt - auch untersuchen, ob mensch vor den Maßnahmen aller Art im Geburtsgeschlecht der körperlichen Norm entsprach, um eben auch die Anwendbarkeit des Gesetzes nachzuweisen.