Tjaja, also wer vor hat diesen Donnerstag vorbeizukommen: Bitte leise und demutsvoll verhalten.
Gestern ist folgende Mail bei meinem Herrn Chef im Computer gelandet:
Landeshauptstadt Dresden
Ordnungsamt/Abt. Gewerbeangelegenheiten
Theaterstraße 11-15
01067 Dresden
Vollzug des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes (SächsSFG)
Karfreitag
Sehr geehrter Herr Rietig,
wir wurden auf Ihre Veranstaltungsankündigung im "Downtown" (Katharinenstraße 11-13, 01099 Dresden) aufmerksam. Danach findet in der Nacht zum 21.03.2008 (Karfreitag) der "Nasty Love Club" statt. Angekündigt wird unter
www.nastyloveclub.de eine geschlossene Veranstaltung.
Jedoch steht gleichzeitig unter der angegebenen Homepage eine "Einladung" zum Ausfüllen bereit, die dann am Einlass vorgezeigt werden muss und den Einlass ermöglicht.
Dadurch wird die Veranstaltung nicht zu einer privaten bzw. geschlossenen Veranstaltung, da die Einladung jedem Interessierten im Internet zur Verfügung steht und der Zugang zur Veranstaltung somit für jeden möglich ist.
Am Karfreitag sind jedoch öffentliche Tanzveranstaltungen und andere öffentliche Vergnügungen, die dem ersten Charakter dieses Tages zuwiderlaufen, während des gesamten Tages verboten (§ 6 Nr. SächsSFG). Die von Ihnen beworbene Veranstaltung steht dieser Vorschrift entgegen. Wir weisen Sie zudem darauf hin, dass wir als zuständige Behörde nach § 22 Abs. 2 Gaststättengesetz berechtigt sind, zur Überprüfung die Betriebsräume des Objektes zu betreten.
Mit freundlichen Grüßen
Schaarschmidt
Sachbearbeiter
Tel.: (0351)488 5866
Fax: (0351)488 5813
Zimmer: 520