Konstanze
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« am: 31. Januar 2008, 12:50:46 » |
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mal eine Frage an die Rechtsgescheiten hier.
Wieso wird bei unerlaubter Rechtsberatung so rumgezickt?
Vor Gericht gibts in wichtigen Dingen eh Anwaltszwang und ansonsten isses doch eh nicht sooo tragisch.
Bei handwerklichen Tätigkeiten wie z.B. Elektrik, Gas oder Auto kann wesentlich mehr passieren, da gibt es keinen fachzwang. Es leben tausende von Leuten davon, dass andere keine Fachkräfte beschäftigen (Baumärkte, Zeitschriften...)
Auch darf ich eine Nachbarin mit Hausmitteln gesundkurieren (oder auch nicht) und es stört keine alte Sau.
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bleu_de_coup
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« Antwort #1 am: 31. Januar 2008, 12:59:49 » |
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falsch - Du darfst weder "schwarz" Elektroleitungen verlegen, noch Leutchen behandeln...
bzw man darf das schon, aber dann gibts bei Fehlern halt keine Haftung, weil das alles auf privater Basis stattfand...
wenn man in offizieller Mission unterwegs ist, ist der Kunde/Patient/oderwasauchimmer geschützt (zumindest auf dem Papier)
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"Schützt das Weib gegen den Intellectualismus" (Möbius)
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Konstanze
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« Antwort #2 am: 31. Januar 2008, 13:05:09 » |
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ich spreche nicht von Schwarzarbeit.
ich kann mir ein Do It Yourself Buch im Laden kaufen und meine eigene Elektrik verlegen.
Es gibt im Rechtsbereich gar nicht Bücher oder Foren dieser Art.
Und klar darf ich meiner Nachbarin Wadenwickel machen. In einem Notfall bin ich sogar verpflichtet zu helfen.
Ich spreche auch nicht von Titelanmasung.
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Mitbewohner der KleiderschrankTrannyWG
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Lina
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« Antwort #3 am: 31. Januar 2008, 13:12:03 » |
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mal eine Frage an die Rechtsgescheiten hier.
Wieso wird bei unerlaubter Rechtsberatung so rumgezickt?
Vor Gericht gibts in wichtigen Dingen eh Anwaltszwang und ansonsten isses doch eh nicht sooo tragisch.
Bei handwerklichen Tätigkeiten wie z.B. Elektrik, Gas oder Auto kann wesentlich mehr passieren, da gibt es keinen fachzwang. Es leben tausende von Leuten davon, dass andere keine Fachkräfte beschäftigen (Baumärkte, Zeitschriften...)
Auch darf ich eine Nachbarin mit Hausmitteln gesundkurieren (oder auch nicht) und es stört keine alte Sau.
Da gibt es eine ganz simple Erklärung: Während der Nazi-Zeit fand man es wichtiger wohlhabende Juden - darunter Anwälte - zu schikanieren als einfache Zimmermänner. Als man den jüdischen Anwälten das Recht weg nahm, als Anwälte zu praktizieren, hat man auch sicherheitshalber es genau und streng geregelt unter welchen Umständen man überhautp juristischen Rat geben darf. In in ihrer Grundsubstanz gibt es diese Gesetze immer noch. Ähnlich ging es den medizinischen Fachleuten. Du darfst zwar deine Nachbarin mit Hausmitteln gesund kurieren, aber wenn du Geld dafür nimmst oder wenn die Nachbarin in ihrer Dankbarheit anfängt rutinemäßig auch ihre Kolleginnen, Freundinnen etc. zu dir zu schicken, um behandelt zu werden, wird es schon kritisch. Da musst du entweder Arzt oder Heilpraktiker sein. Ich nehme an, dass man nicht erwartet hat, dass jüdische Zimmermänner viel geld damit verdienen konnten, in dem sie nur handwerklichen Rat gaben, sonst hätte man auch dagegen ein Gesetz gemacht. Obiges ist natürlich nur als rein historische Darlegung gemeint und keineswegs als rechtliche Beratung zu verstehen.
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Triona
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« Antwort #4 am: 31. Januar 2008, 15:26:34 » |
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ich spreche nicht von Schwarzarbeit.
ich kann mir ein Do It Yourself Buch im Laden kaufen und meine eigene Elektrik verlegen.
Es gibt im Rechtsbereich gar nicht Bücher oder Foren dieser Art.
Und klar darf ich meiner Nachbarin Wadenwickel machen. In einem Notfall bin ich sogar verpflichtet zu helfen.
Ich spreche auch nicht von Titelanmasung.
selber machen / eigene Elektrik ist eines (erlaubt) für Fremde machen und Geld oder auch Naturalzahlung nehmen ist was anderes (verboten) bei Familienmitgliedern + Nachbarn ist es nicht so scharf (normalerweise erlaubt, meist auch gegen Bezahlung, bei Nachbarschaftshilfe allerdings nur eingeschränkt) Außerdem Nimmt dir kein Energieversorger die Anlage ab, wenn nicht ein Elektro- / Klempnermeister dafür unterschreibt. (Geselle / Facharbeiter reicht nicht) Interessant finde ich auch die Information von Lina zur Geschichte. Wußte ich noch nicht. Liebe Grüße Triona
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MichelleSarah
Frollein Valentin
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« Antwort #5 am: 31. Januar 2008, 15:43:40 » |
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... gibt es diese Gesetze immer noch. Wie Lina schon schrub: Ein Teil der guten alten Nürnberger Aprilgesetzgebung... Seitdem darf im Wesentlichen nur der verkammerte Jurist Rechtsberatung i.e.S. leisten... Und wenn man schon 'mal Pfründe hat, dann stört man sich auch nicht am ehedemen "Gesetzgeber"... Es wäre ja auch noch schöner, wenn beispielsweise etwa ein Richter im Ruhestand eine Rechtsberatung leisten würde; ein solcher Fall hat sich selbst angezeigt, wurde aber ob seiner bisherigen Tätigkeit als Richter dann aber doch vorsichtshalber freigesprochen... Er hätte ja sonst das Gesetz 'mal weiter prüfen lassen können...  S'M.+++
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Die meisten Denker schreiben schlecht, weil sie uns nicht nur ihre Gedanken, sondern auch das Denken der Gedanken mitteilen. (Nietzsche)
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Lina
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« Antwort #6 am: 31. Januar 2008, 15:59:32 » |
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... gibt es diese Gesetze immer noch. Wie Lina schon schrub: Ein Teil der guten alten Nürnberger Aprilgesetzgebung... Seitdem darf im Wesentlichen nur der verkammerte Jurist Rechtsberatung i.e.S. leisten... Und wenn man schon 'mal Pfründe hat, dann stört man sich auch nicht am ehedemen "Gesetzgeber"... Es wäre ja auch noch schöner, wenn beispielsweise etwa ein Richter im Ruhestand eine Rechtsberatung leisten würde; ein solcher Fall hat sich selbst angezeigt, wurde aber ob seiner bisherigen Tätigkeit als Richter dann aber doch vorsichtshalber freigesprochen... Er hätte ja sonst das Gesetz 'mal weiter prüfen lassen können...  S'M.+++ Wer mal im Hamburger Sporthafen war, da wo die Rundflüge mit dem Wasserflugzeug starten, hat vielleicht auch das pompöse "Flughafen"-Schild gesehen. Das ist auch ein Ergebnis der Nazi-Gesetzgebung - Flugzeuge dürfen nur starten und landen auf geregelten, gehehmigten Flugplätzen - und nicht so auf dem Acker des Bauern oder im x-beliebigen Gewässer. Ihr dachtet wohl dies hätte mit Flugsicherheit zu tun - falsch! Hat man eingeführt um die "Reichs-Flucht" zu erschweren.
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bleu_de_coup
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Dans y refuse d'avec, si la quelle, si d'ami cher!
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« Antwort #7 am: 31. Januar 2008, 16:01:10 » |
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wird zwar langsam ot, is aber hochinteressant was Lina da erzählt - das wußte ich auch alles nicht...
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"Schützt das Weib gegen den Intellectualismus" (Möbius)
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Beate
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« Antwort #8 am: 31. Januar 2008, 16:23:42 » |
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Und wenn wir schon OT sind (lädt das Thema nicht geradezu dazu ein, es nicht rumalbernd fortzuspinnen?): auch das Namens- und Personenstandsrecht wurde ja in zeitlichem Vorlauf zur aktiven Judenverfolgung geändert (und ist in seinen Grundzügen heute noch so wie damals). Weiss jemand, ob auch da ein realer Zusammenhang besteht?
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Viele liebe Grüße
Beate
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MichelleSarah
Frollein Valentin
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« Antwort #9 am: 31. Januar 2008, 16:42:13 » |
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Und wenn wir schon OT sind (lädt das Thema nicht geradezu dazu ein, es nicht rumalbernd fortzuspinnen?): (...) ... realer Zusammenhang... Tut es... Und wenn wir 'mal die Gesetzeslandschaft und manche Urspünge und Intentionen durch haben, dann könnte der Einen oder dem Anderen vielleicht auch das Lachen vergehen... Nur: Welchen "realen Zusammenhang" meinst Du..? Dem Gesetzgeber jedenfalls sollte der Bestand der Texte bekannt sein... Zwar ist das Thema der "Verschwörungstheorien" an anderer Stelle, aber ein prima Selbstbeschäftigungsprogramm für studierte Gesetzeskundler könnte man schon vermuten: Man darf ja auch bitte kein Gesetz so abfassen, ändern oder vereinfachen, daß es der durchschnittliche Bürger auch verstehen oder gar begreifen könnte. Dies könnte ja ein Ansatz sein, in "diesem unserem Lande" (vgl. Oggersheimer, der) ein Stück weit die "Herrschaft" (vgl. jedes beliebiges Staatsrechtslehrbuch der herrschenden -!- Meinung) zugunsten republikanischer Verhältnisse zu überwinden... Nach wie vor wird in Deutschland "Herrschaft" gelehrt und praktiziert, ob in Lehrbüchern (s.o.) oder der als solche bezeichneten Rechtsprechung (vgl. etwa die "Subordinationslehre" des BGH, die sich gegenüber der richtigen und einfacheren "Subjektlehre" des BVerwG durchgesetzt hat) oder der völligen Umkehrung der Grundsätze des Berufsbeamtentums (im Gegensatz zum preußischen Staatsbeamten, der Zivilcourage u.a. benötigte, "herrschen" heute in den Amtsstuben weitestgehend erst einmal die Rechtsverhinderer), usw., usf. So wie 1945 ff. Kontinuität bewahrt wurde, hat man anläßlich der friedlichen Revolution in einem Teil Deutschlands 1989 ff. auch manche Chance vertan, um das Gemeinwesen hinsichtlich seiner allgemeinen Gesetze ein Stück weit bürgerlicher zu gestalten... Wer jetzt aber behauptet, der Rest des Rechts wird mehr und mehr mit Füßen getreten, der ist politisch so etwas von inkorrekt, denn er verspottet mit diesem Satz wohl eindeutig den Bundesinnenminister... S'M.+++
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« Letzte Änderung: 31. Januar 2008, 16:45:16 von MichelleSarah »
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Die meisten Denker schreiben schlecht, weil sie uns nicht nur ihre Gedanken, sondern auch das Denken der Gedanken mitteilen. (Nietzsche)
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nina_vem
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Irrealo
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« Antwort #10 am: 01. Februar 2008, 01:45:23 » |
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... politisch so etwas von inkorrekt, ...
Was man durchaus aber auch als Ironie (oder doch eher Sarkasmus) des Schicksals ansehen könnte. Zudem kommt es mir auch weniger als Treten und umso mehr wie Meucheln vor.
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« Letzte Änderung: 01. Februar 2008, 01:54:03 von nina_vem »
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Die einzige wirkliche Grenze ist das Ende der Phantasie.
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mascha
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« Antwort #11 am: 01. Februar 2008, 11:11:34 » |
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Bevor es zum Rechtsberatungsgesetz jetzt nur Negatives gibt:
Der haftungsrechtliche Hintergrund ist nicht ganz so vernachlässigbar, wie bisher dargestellt. Denn wer sich als Anwalt niederlassen möchte, muss eine Anwaltshaftpflichtversicherung abschliessen -- die hat der Rechtsreferendar, Jurastudent etc. im Zweifel nicht, und dann schaut man bei Fehlern dieser Personen u.U. ganz schnell in die Röhre. Meines Wissens ist die "drakonische" Anordnung des RechtsberatungsG auch durch die Rechtsprechung des BVerfG noch nachkorrigiert worden, so dass es auf eine strenge Einzelfallbetrachtung ankommt -- der o.g. Fall des pensionierten Richters.
Aber ab Juli haben wir das Problem sowieso nur noch in abgeschwächter Form, denn da tritt dann das Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft... und das sieht schon eine Lockerung vor.
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Hier wache ich, WUFF.
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Konstanze
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« Antwort #12 am: 01. Februar 2008, 11:45:31 » |
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Mascha ich meinte nicht vor Gericht, sondern z.B.
wenn ich ein Problem mit meiner Hauselektrik habe, so darf ich das Problem konkret in einem Inet Forum schildern und mir dürfen konkrete Tipps gegeben werden.
wenn ich ein Juristisches Problem habe, so darf in einem Inet Forum nur darüber theoretisch Philosophiert werden.
Wenn ich das Gefahrenpotential bei einem falschen Rat bei der Hauselektrik angucke, so ist das wesentlich höher als bei nen falschen juristischen Rat.
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Triona
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« Antwort #13 am: 01. Februar 2008, 12:36:36 » |
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Mascha ich meinte nicht vor Gericht, sondern z.B.
1. wenn ich ein Problem mit meiner Hauselektrik habe, so darf ich das Problem konkret in einem Inet Forum schildern und mir dürfen konkrete Tipps gegeben werden.
2. wenn ich ein Juristisches Problem habe, so darf in einem Inet Forum nur darüber theoretisch Philosophiert werden.
3. Wenn ich das Gefahrenpotential bei einem falschen Rat bei der Hauselektrik angucke, so ist das wesentlich höher als bei nen falschen juristischen Rat.
@ 3. Wenn ein Haus in die Luft fliegt oder ein auto ohne Bremsen gegen einen Baum fährt, hast du schon recht. Allerdings können Schäden bei fehlerhaftem Vorgehen in rechtlichen Fragen u.U. haftungsrechtlich sehr schnell mehrstellige Beträge erreichen. (vgl. Maschas Beitrag) @ 1. Für den Fall Eigenleistung gilt das schon, wie auch bedingt für Familien- + Nachbarschaftshilfe. Für Leistungen in fremdem Auftrag gilt allerdings auch hier HWG (insbes. §19), baurechtliche Vorschriften, usw. (siehe mein Beitrag oben), also kein Beratungsverbot, aber Verbot bzw. Einschränkungen bei der Ausführung der Leistung, bzw. bei deren baurechtlicher Abnahme. @ 2. Dafür gibts allerdings wirklich keinen sachlichen Grund außer den o.a. politischen Gründen. Sozusagen ein straffer Konkurrenzschutz für die, die schon am Fleischtopf sitzen. Liebe Grüße Triona
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Lina
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« Antwort #14 am: 04. Februar 2008, 18:15:17 » |
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Mascha ich meinte nicht vor Gericht, sondern z.B.
1. wenn ich ein Problem mit meiner Hauselektrik habe, so darf ich das Problem konkret in einem Inet Forum schildern und mir dürfen konkrete Tipps gegeben werden.
2. wenn ich ein Juristisches Problem habe, so darf in einem Inet Forum nur darüber theoretisch Philosophiert werden.
3. Wenn ich das Gefahrenpotential bei einem falschen Rat bei der Hauselektrik angucke, so ist das wesentlich höher als bei nen falschen juristischen Rat.
@ 3. Wenn ein Haus in die Luft fliegt oder ein auto ohne Bremsen gegen einen Baum fährt, hast du schon recht. Allerdings können Schäden bei fehlerhaftem Vorgehen in rechtlichen Fragen u.U. haftungsrechtlich sehr schnell mehrstellige Beträge erreichen. (vgl. Maschas Beitrag) @ 1. Für den Fall Eigenleistung gilt das schon, wie auch bedingt für Familien- + Nachbarschaftshilfe. Für Leistungen in fremdem Auftrag gilt allerdings auch hier HWG (insbes. §19), baurechtliche Vorschriften, usw. (siehe mein Beitrag oben), also kein Beratungsverbot, aber Verbot bzw. Einschränkungen bei der Ausführung der Leistung, bzw. bei deren baurechtlicher Abnahme. @ 2. Dafür gibts allerdings wirklich keinen sachlichen Grund außer den o.a. politischen Gründen. Sozusagen ein straffer Konkurrenzschutz für die, die schon am Fleischtopf sitzen. Liebe Grüße Triona Dass die Beibehaltung am Konkurrenzschutz liegt - da hast du nach meiner Meinung völlig recht. Zwei Beispiele: In den USA, wo nicht jeder jemanden vor Gericht vertreten darf, aber jeder sich selbst und jeder darf beraten hat ein nicht-Anwalt ein Geschäft nach folgendem Konzept aufgebaut: Er brieft die potentiellen Kläger - oft bei Streitbeträgen, wo die Kosten alles "auffressen" würde - so, dass die vor Gericht sich selbst vertreten können. Die Mandanten sind sehr oft erfolgreich und gewinnen Prozesse, die sonst oft nicht geführt worden wären. ER verdient eine Menge Geld und die Anwälte sind auf ihn Stinksauer. Deutsches Beispiel - die Heilpraktikerprüfung: Die Heilpraktikerprüfung wird beim Gesundheitsamt, bei einem Amtsarzt abgelegt. Man fragt sich, ob Schulärzte überhaut ein Interesse daran haben, dass jemand besteht. Wenn ein Mediziner geprüft wird, hat er eine Menge Unterstützung von seinen Profs, die an sich auch ein Interesse - einen beruflichen Stolz - dass ausreichend Qualifizierte Studenten auch letztendlich erfolgreich sind. Bei der Heipraktikerprüfung sind die Meisten nicht erfolgreich: Wenn auch nur 10% es schaffen, glaube ich, ist es die absolute Höhe. Man muss z.B. anatomische Fragen beantworten. Nicht nur, wie viele Herzklappen hat man, sondern auch manchmal in feineren bio-chemischen Details. Wenn du eine Frage richtig bei der mündlichen Prüfung beantwortest, kann der Prüfer im Prinzip dir noch eine zu werfen, bis du durchfällst, wenn er will. Manchmal habe ich das wissen von allgemeinmedizinern getestet, indem ich denen Fragen von Heilpraktikerprüfungen gestellt habe. Ich bezweifle, dass überhaupt 20% der Mediziner auf dem Markt unter den gleichen Bedingungen die Heilpraktikerprüfung bestehen könnten. Konklusion: Schulmediziner haben kein Interesse daran, dass es Praktiker von Alternativmethoden gibt. Manche Amtsärzte sind vielleicht auch noch frustriert, weil die aus dem einen oder anderen Grund eine andere Karriere aufgeben musste und Amtsärzte wurden. Auch eine Art Konkurrenzschutz. Jedoch muss ich an Deutschland auf dem Punkt einen Pluspunkt erteilen: Immerhin gibt es ein Heilpraktikergesetz. In manchen anderen Ländern gibt es keine Möglichkeit offenkundig und legal zu praktizieren, wenn man kein Schulmediziner ist; oft wird in einer legalen Grauzone gearbeitet.
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