Christa-Rheya
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« Antwort #17 am: 10. Juli 2008, 22:24:31 » |
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Hab´grad beim Stöbern diesen alten Thread gefunden. Der Selbstmitleidsthread. Hier bin ich genau richtig.
Ja, ja, die Zahnärzte. Die Spezies kennt man ja. Aber es gibt eben nicht nur die Dentisten, die dich quälen und martern, um dir dann nach getaner Arbeit mit einem breiten, blendenden Grinsen im Gesicht die "Liquidation für ihre Bemühungen" in horrender Höhe zu präsentieren. Nein, es gibt auch noch eine Zunft, auf die ich als Selbstständige leider angewiesen bin, die aber auch das Zeug hat, meine Leidensfähigkeit bis an ihre Grenzen zu testen. Wer fragst du, geneigte Leserin ? Ich will es dir sagen: Der Steuerberater !! (Ich hoffe nur, daß keine aus der Gilde hier im Forum herumgeistert ! )
Um es vorweg zu nehmen: Hier und heute, noch Mitte des Jahres habe ich als Gesetzes treuer Bürger dieses Landes dank meines Steuerberaters fast meine gesamte Einkommenssteuer für das laufende Jahr bezahlt. Gut nicht ? Freut den Staat, freut meinen Steuerberater. Freut es mich ? Die Lage auf meinen Konten darf ich schlicht als unbeschreiblich bezeichnen.
Als ich kürzlich meine Auszüge überprüft habe, mußte ich feststellen, daß mein treu sorgendes Finanzamt mich in einer Weise erleichtert hat, daß mein liebendes Eheweib aufgrund meiner Reaktion ernsthaft in Erwägung zog die Ambulanz zu rufen. Nachdem ich mich also wieder beruhigt hatte und sich herausstellte, daß es sich bei besagten Kontoauszug nicht um einen Alptraum handelte, klingelte ich umgehend meinen Steuerberater an, weil ich dachte, hier läge ein Versehen vor.
Der erklärte mir jedoch unisono, daß alles in bester Ordnung wäre. Grund wären die gebildeten und aufgelösten Ansparrückstellungen. Klar, meinte er, selbstverständlich hätte man denen ein betriebliches Konzept zugrunde legen können. Klar, man hätte früher darauf hinweisen können, daß die Möglichkeit welche zu bilden jetzt ausläuft und alte aufzulösen sind. Und selbstverständlich hätte man bereits aufgelöste Ansparrückstellungen aus der Gewinnermittlung herausrechnen können, um die Steuervorauszahlungen anzupassen Und man hätte die Frist wahren können, die Steuervorauszahlungen den betrieblichen Gegebenheiten anzupassen..aber ob das jetzt noch vom Verfahrensweg her möglich ist, Geld vom Finanzamt zurückzuerhalten bleibt fraglich ...und es wird doch sowieso verrechnet...und...und.. und.
Jetzt frag ich mich nur, wofür bezahl ich ihn. Jedenfalls liegt hier vor mir ein Kontoauszug: Abbuchung FA.....
Falls also am nächsten Wochenende in Karlsruhe eine unter Euch mit dem Hut herum geht, das bin dann ich !
Viele Grüße,
C-R.
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